AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Mit Betreten von Monkey Island erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Nutzungsordnung von Monkey Island an.
  2. Die jeweils gültigen Eintrittspreise und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Homepage oder erfragen diese an der Kasse.
  3. Die Hygiene wird in unserem Indoor Spielplatz sehr gross geschrieben. Aus diesem Grund dürfen unsere Spielflächen und Spielgeräte nur mit Stopper-Socken betreten werden.
  4. Die Halle ist mit einer Videoüberwachung-und Alarmanlage ausgestattet. Wir weisen darauf hin,dass die Aufzeichnungen zu Dokumentations- und Beweiszwecken verwendet werden.
  5. In der kompletten Halle ist das Rauchen strengstens untersagt. Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher.
  6. Unsere Gastronomie mit Selbstbedienung bietet ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Bitte beachten Sie bei der Bestellung von warmen Speisen am Abend die Schliessung unserer Küche um 18.30 Uhr. Das Mitbringen von kalten Getränken und kalten Speisen ist gestattet. Wir bitten Sie, den Müll selber zu entsorgen. Babynahrung erwärmen wir gerne für Sie. Speisen und Getränke dürfen nicht mit auf die Speilfläche genommen werden.
  7. Unser Spielplatz dient der Bewegung, dem Spiel und Spass, was Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen erfordert. Der Betreiber übernimmt keine Betruungspflicht der Kinder. Dieses liegt ausschliesslich bei der/den erwachenen Aufischtsperson/en. Auch im Falle der Übertragung der Betreuung an eine Tagesmutter übernimmt der Betreiber keine Betreuungspflicht,diese wird von der jeweiligen Tagesmutter ausgeübt.
  8. Bei geschlossenen Gruppen ( Schulklassen, Vereine, etc.) ist die jeweilige Ausfsichtsperson für die Beachtung und Einhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Nutzungsordnung verantwortlich.
  9. Wir machen die Aufsichtsperson darauf aufmerksam, ihre Betreuungspflicht auch wirklich auszuüben. Der Anlagenbetreiber und seine Angestellten sind nicht für Unfälle oder Personenschäden haftbar zu machen. Eltern haften für ihre Kinder. Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt,harte,lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen!
  10. Den Anweisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Hallenordnung und Anweisungen unseres Personals sind wir befugt die Verweisung oder die Verweisung auf beschränkte Zeit zu veranlassen. Der in diesem Fall schon entrichtete Eintritt wird nicht zurück erstattet.
  11. Alle Anlagen und Einrichtungen des Spielplatzes dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr,unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers den Spielplatz in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten.Die Besucher sind dazu verpflichtet, den Betreiber auf etwaige Mängel hinzuweisen, damit diese schnellstmöglich behoben werden können.
  12. Kinder ab 8 Jahren dürfen Monkey Island ohne Begleitung einer Aufsichtsperson nur mit der vorab abgegebenen schriftlichen Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten besuchen. Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht der Kinder. Kinder unter 8 Jahren können Monkey Island nur in Begleitung einer Aufsichtsperson besuchen.
  13. Bei plötzlich auftretender Erkrankung eines Kindes oder einem Unfall ist das Team berechtigt,erst den Notarzt zu rufen und dann die Aufsichtsperson zu informieren. Nachträgliche Anmeldung von Unfällen oder Verletzungen wird ausgeschlossen und deren Ansprüche grundsätzlich abgelehnt.
  14. Um die Sicherheit der Kinder bestmöglich zu gewährleisten, wurde eine maximale Besucherzahl festgelegt. Wird diese überschritten, so kann der Betreiber oder das zuständige Personal den Zutritt weiterer Besucher einschränken. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen.
  15. Besucher haften für durch sie verursachte Schäden an anderen Gästen oder den Einrichtungen von Monkey Island wie zb der Spiel- und Sportgeräte, Sprunganlagen, Rutschen oder sanitären Einrichtungen. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
  16. Die Trampoline dürfen nur unter Berücksichtigung der Anweisung des Personals und der dort angebrachten Hinweisschilder benutzt werden. Das Trampolin darf nur von einer Person pro Sprungtuch benutzt werden. Kinder unter 3 Jahren ist die Benutzung des Trampolins untersagt.
  17. Im Interesse aller Gäste behält sich der Betreiber vor, Personen, deren Zutritt von Monkey Island bedenklich erscheint (zb erkennbar alkoholisiert), den Zutritt ohne Angaben von Gründen zu verwehren.
  18. Freikarten und Gutscheine sind nicht mit Geburtstagspaketen kombinierbar.
  19. Fremde Personen, Personal oder Geräte dürfen nur mit Zustimmung des Betreibers aufgenommen werden. Fotos, welche durch den Betreiber gemacht werden, können im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit benutzt werden.
  20. Für abhanden gekommende Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen übernimmt der Betreiber keine Haftung. Fundsache werden an der Kasse aufbewahrt und können dort abgeholt werden.
  21. Die Benutzung der Parkplätze und der Fahrradabstellplätze erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Der Betreiber ist weder gehalten Parkplätze zu bewachen noch ihre Flächen und sonstigen Einrichtungen zu warten, um die Fahrzeuge vor Schäden (zb Glasscherben,Nägel oder ähnliches) zu bewahren.